Container-Stellgenehmigung im öffentlichen Verkehrsraum ist Pflicht!
Sollen für Ihr Bauvorhaben Container gestellt werden, sollten diese immer auf dem eigenen Grundstück stehen. In einigen Fällen ist dies aber nicht immer möglich.
Soll ein Container auf öffentlichem Verkehrsraum, also auf der Straße, einem Parkplatz oder Fußweg gestellt werden, bedarf es einer Sondergenehmigung der örtlichen Stadt/Gemeinde.
Als Auftraggeber (Bauherr oder Baufirma) sind Sie verpflichtet, diese Genehmigung einzuholen. Weiterhin sind die Kosten dafür selbst zu tragen.
So sollten Sie vorgehen:
Wenn im Vorfeld klar ist, dass ein Container vor dem Grundstück auf öffentlichem Land gestellt werden muss, kontaktieren Sie die zuständige Gemeinde bzw. Stadtverwaltung. Die Ämter halten entsprechende Merkblätter sowie Anträge dafür bereit. Oftmals wird ein kleiner Lageplan sowie die Maße des Container gefordert. Maße für Absetzcontainer (Mulden) finden Sie HIER, für Abrollcontainer HIER.
Beachten Sie bitte, dass die Beantragung der Genehmigung in manchen Gemeinden oder Städten bis zu 14 Tagen dauern kann. Sie sollten also rechtzeitig agieren. Sollten Sie Fragen dazu haben, sind wir gern behilflich.
Tel. 0 33 084 / 50 71 81
(Montag bis Freitag von 7.00 – 18.00 Uhr)